nung) zuzurechnen. 5.6. 5.6.1. Bezüglich der Ausscheidung für den Gartenbau nach Erwerbsfaktoren sind im Grundsatz die Zahlen gemäss der dem Veranlagungsvorschlag beigelegten "Steuerausscheidung 2017" zu übernehmen. Das gilt für die Kapitalfaktoren und die Mieten (CHF 18'700.00 [Zug] und CHF 49'850.00 [Aargau]) uneingeschränkt. Bei den Löhnen sind Korrekturen vorzunehmen. Für den Bereich Gartenbau sind die entsprechenden Beträge auf 40 % (Anteil an den Arbeiten) zu reduzieren. -9-