5.4.2. Bei der Gewinnaufteilung ist – wie ausgeführt – zu berücksichtigen, dass am Sitz im Kanton Zug zentrale Dienstleistungen erbracht werden. Dort erfolgt nahezu ausschliesslich die allgemeine Verwaltung. Das ist ohne Weiteres glaubhaft. Dass einmal eine Generalversammlung in R. abgehalten wurde (diese wohl im Zusammenhang mit der Unternehmensübertragung) ändert daran nichts. Ebenso ist davon auszugehen, dass bei der Zentralverwaltung der Schwerpunkt in Bezug auf Verkauf und Akquisition liegt. Für diese Tätigkeiten ist dem Kanton Zug ein Vorausanteil von 10 % zuzuweisen (vgl. dazu Ernst Höhn/Peter Mäusli, a.a.