Daraus folgt, dass für die Steuerausscheidung eine indirekte, gemischte Methode zu verwenden ist. Die Ausscheidung ist damit im Grundsatz für den Gartenunterhalt umsatzabhängig, für den Gartenbau dagegen nach -8- den für Fabrikationsunternehmungen massgeblichen Hilfsfaktoren Kapital und Arbeit vorzunehmen. Darüber hinaus ist ein Vorausanteil auszuscheiden.