2. Der Einspracheentscheid pro 2016 sei aufzuheben und der Anteil des Kantons Aargau am steuerbaren Gewinn von total CHF 292'523 sei gemäss Selbstdeklaration auf CHF 26'327 zu bestimmen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -" Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das KStA beantragt die kostenfällige Abweisung des Rekurses. 6. Die A. AG hat eine Replik erstatten lassen. -3-