Die Lohnsumme dieser im Gartenbau und Gartenunterhalt tätigen Mitarbeitenden beträgt CHF 713'500.00 (CHF 746'000.00 - CHF 32'500.00 [Lohnanteil E., der von der Vorinstanz dem Kanton Aargau zugewiesen wurde]) und fällt zu 40 % (CHF 285'400.00) auf den Bereich Gartenbau. Der Jahreslohn des Inhabers D. von CHF 100'100.00 ist vollständig dem Kanton Zug zuzurechnen, wovon 40 % mit CHF 40'040.00 auf den Gartenbau entfallen. Der Lohn des nur in der Projektplanung tätigen F. von CHF 208'800.00 ist zu 100 % dem Kanton Zug und im selben Masse dem Bereich Gartenbau zuzuordnen.