5.6.3. Beim Arbeitsfaktor Löhne betrifft der Lohn von E. (CHF 65'000.00), Abteilungsleiter Gartenunterhalt, alleine den Gartenunterhalt. Sein Lohn ist für den Bereich Gartenbau nicht zu berücksichtigen. Hingegen sind die Gehälter der "manuell" tätigen Mitarbeiter, die in R. instruiert werden und überwiegend von dort aus an ihren jeweiligen Einsatzort fahren, zu 100 % dem Aargau zuzuordnen. Die Lohnsumme dieser im Gartenbau und Gartenunterhalt tätigen Mitarbeitenden beträgt CHF 713'500.00 (CHF 746'000.00 - CHF 32'500.00 [Lohnanteil E., der von der Vorinstanz dem Kanton Aargau zugewiesen wurde]) und fällt zu 40 % (CHF 285'400.00) auf den Bereich Gartenbau.