3.2. Die Rekurrentin führte mit der Stellungnahme zum Veranlagungsvorschlag, mit der Einsprache sowie Rekurs und Replik aus, die Arbeiten bestünden zu 20 % aus Planungsarbeiten, 25 % Gartenbau sowie 55 % Unterhalt und Dienstleistungen. Die Kundenberatung, die Planungsarbeiten und die Koordination und Organisation werde hauptsächlich am Sitz in Q. vorgenommen. Die Arbeiten würden ausschliesslich vor Ort bei den Kunden ausgeführt. Im Kanton Aargau befinde sich ein Lager, in dem Arbeitsgeräte und Pflanzen gelagert seien. Zudem stehe ein Büro zur Verfügung. Es befänden sich keine Produktionsmaschinen in R.. R. diene teilweise für die Mitarbeitenden als täglicher Ausgangspunkt für die Arbeit.