3. 3.1. Mit dem Veranlagungsvorschlag, der Veranlagung, dem Einspracheentscheid und der Vernehmlassung wird vom KStA JP geltend gemacht, die bisherige pauschale Gewinnaufteilung von 90 % zu Gunsten des Kantons Zug und von 10 % zu Gunsten des Kantons Aargau erscheine nicht mehr sachgerecht. Ab der Steuerperiode 2016 müsse die Gewinnausscheidung nach Erwerbsfaktoren (Kapital, kapitalisierte Mieten und Löhne) erfolgen. Der Gartenbaubetrieb könne mit einer Bauunternehmung verglichen werden. Eine Steuerausscheidung nach Umsatzfaktoren führe nicht zu einem sachgerechten Ergebnis. In R. werde nicht nur ein Warenlager unterhalten.