7. Das Spezialverwaltungsgericht hat die Akten des Verfahrens 3-RV.2020.29 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2017 in Sachen A. AG beigezogen. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2016. Massgebend für die Beurteilung sind das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG) und die Verordnung zum Steuergesetz vom 11. September 2000 (StGV). 2. 2.1. Die Rekurrentin hatte ihren Sitz im Jahr 2016 in Q.. Sie bezweckt B. Im Jahr 2016 gehörten C. und D. dem Verwaltungsrat an, letzterer als Präsident (Internet-Auszug aus dem Handelsregister des Kantons Zug vom 23. Januar 2023).