1. Mit Verfügung vom 9. September 2019 wurde die A. AG vom Kantonalen Steueramt (KStA), Sektion juristische Personen (JP), für die Kantons- und Gemeindesteuern 2016 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Reingewinn von CHF 292'523.00 (Anteil Kanton Aargau 65.610 %) und zu einem steuerbaren Eigenkapital von CHF 303'712.00 (Anteil Kanton Aargau 10.335 %) veranlagt. Dabei wurde auf die Selbstdeklaration abgestellt, jedoch eine abweichende Steuerausscheidung vorgenommen.