Erstens ist nicht von einem solchen vertragswidrigen Verhalten des Verkäufers auszugehen; zweitens würde es den Vertrag und den Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises nicht per se ungültig machen. Es bleibt dabei, dass es in Fällen einer bedingungslosen Kaufpreisforderung gegen einen zahlungsfähigen Schuldner nicht auf die Erfüllung des Vertrages ankommt, sondern dem Verkäufer im Zeitpunkt der öffentlichen Beurkundung ein gesicherter Rechtsanspruch entsteht."