3. Die Rekurrentin war unstrittig bis zum Dezember 2017 zu (mindestens) 50 % Eigentümerin der Liegenschaft in Q. (Grundbuch Nr. aaa). Am 15. Dezember 2017 hat die Rekurrentin mit ihrem Ex-Mann, E., einen Vertrag über den Kauf seines 50 % Anteils der Liegenschaft in Q. abgeschlossen. Die Rekurrenten haben in der Steuererklärung 2017 die Liegenschaft in Q. mit einem Steuerwert von CHF 211'650.00 deklariert (Miteigentum 50 %). Im Veranlagungsverfahren 2017 legte die Steuerkommission den Steuerwert der Liegenschaft in Q. auf CHF 423'300.00 fest. Dabei ging sie -6-