"1. Antritt von Nutzen und Schaden Der Antrittstermin (Nutzen und Schaden) erfolgt mit der heutigen Vertragsunterzeichnung. 8. Betriebs- und Nebenkosten Bezüglich Wasser, Strom, Abgaben, Versicherungsprämien, usw. rechnen die Parteien, Wert 31. Dezember 2017, ausserhalb dieses Vertrages ab." Nach Übergang von Nutzen und Schaden könne der Käufer die Sache frei nutzen. Ihm stünden z.B. ab diesem Zeitpunkt (Datum) allfällige Mietzinserträge zu. Gleichzeitig trage er aber auch das Risiko (Gefahr) einer zufälligen Wertverminderung (z.B. bei Naturereignissen, Beschädigung durch Dritte usw.).