Das gemeinschaftliche Eigentum und damit verbunden die gemeinschaftliche je hälftige Steuerpflicht habe bis mindestens am 8. Januar 2018 gedauert. Auch am 30. Januar 2018 sei E. immer noch zu 50 % Miteigentümer gewesen. Der Verkauf der Liegenschaft habe in der Folge erst ab Mitte Februar 2018 an die Hand genommen werden können und sei per April 2019 grundbuchamtlich abgeschlossen geworden.