2. 2.1. Mit Einsprache, Rekurs und Replik führte der Rekurrent aus, gemäss Grundbuchauszug betreffend Liegenschaft Q. Nr. aaa vom 1. Februar 2018 sei der Kauf der 50 %-Quote von E. auf den 8. Januar 2018 definiert. Im Jahr 2017 seien sie somit nur zu 50 % Eigentümer der Liegenschaft gewesen.