2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 17. September 2019 haben B. und A. mit Schreiben vom 21. September 2019 Einsprache erhoben. Sie stellten unter anderem den Antrag, der steuerpflichtige Anteil an der Liegenschaft "Y- Weg 32c, Q." sei bei 50 % zu belassen. 2.2. Mit Schreiben vom 5. November 2019 ergänzten B. und A. ihre Einsprache und reichten weitere Unterlagen ein. 3. Mit Entscheid vom 2. Dezember 2019 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab.