ten, die separat als Auslagen verrechnet werden. Sodann wird davon ausgegangen, dass in jedem Strafverfahren ein Grundaufwand anfällt. In Berücksichtigung dieser Umstände wird eine Minimalgebühr erhoben. Diese Minimalgebühren umfassen die Fallerfassung, Überprüfung Personalien, Festlegung des Strafmasses, Ausfertigung, Kontrolle und Unterzeichnung Strafbefehl, Zustellung, Rechnungsstellung, Verbuchung und Inkasso sowie Kontrolle durch die OStA. Der staatsanwaltliche Aufwand wird bei Übertretungen mit 1.5 h und einem Stundenansatz von CHF 150.00 veranschlagt. Der Kanzleiaufwand wird bei Übertretungen mit einer Pauschalen von CHF 50.00 berücksichtigt.