12.4.3. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau hat die gegenüber der Regelung KStA detailliertere "Weisung Gebühren der Staatsanwaltschaft" vom 1. Januar 2020 (nachfolgend: "Weisung OStA") erlassen. In der Weisung OStA wird ausgeführt, dass die Strafbefehlsgebühr den Aufwand des Vorverfahrens abdeckt. Dieser besteht aus dem Aufwand der Polizeiorgane, des Staatsanwaltes und der Kanzlei der Staatsanwaltschaft. Nicht enthalten sind die im konkreten Einzelfall anfallenden Untersuchungskos- - 17 -