12.4.2. Das KStA hat die "Regelung Gebühren im Strafbefehlsverfahren wegen Steuerhinterziehung" vom 22. Dezember 2017 (nachfolgend "Regelung KStA") erlassen. Danach beträgt die Strafbefehlsgebühr (Normgebühr) bei Bussen von CHF 500.00 bis CHF 999.00 CHF 400.00, bei Bussen von CHF 1'000.00 bis CHF 2'999.00 CHF 500.00. Mit Strafbefehl vom 18. Mai 2018 wurde eine Busse von CHF 1'048.30, mit korrigiertem Strafbefehl vom 3. September 2019 eine Busse von CHF 576.60 ausgesprochen. Trotz der Bussenreduktion wurde an der Strafbefehlsgebühr von CHF 500.00 festgehalten. Nach der Regelung KStA wird die Strafbefehlsgebühr trotz Bussenreduktion unverändert erhoben und nur gestützt auf Art. 428 Abs. 2