für Anklagen einschliesslich des Vorverfahrens und inklusive der Kanzleiaufwendungen CHF 300.00 bis CHF 15'000.00. In Steuerhinterziehungsverfahren (Verwaltungsstrafrecht) werden Bussen ausgefällt, die als echte Strafen gelten (vgl. Erw. 4.2.). Dementsprechend können die im VKD für Strafsachen vorgesehenen Anklagegebühren erhoben werden.