8. 8.1. Die Angeklagte wusste von den nicht deklarierten Einkommens- und Vermögensteilen. Diese hat sie selbst (teilweise) in der Selbstanzeige angegeben. Sie hatte auch Kenntnis von ihrem belgischen Bankkonto (ccc), welches sie in der Selbstanzeige nicht aufgeführt hat. Denn sie gibt selbst an, dass sie das Konto nur deshalb nicht angegeben habe, weil sie gedacht habe, dies sei bei einem saldierten Konto nicht nötig. Folglich wusste sie zweifelsfrei von diesem Konto.