Die prozentuale Aufteilung von Abzügen (Steuerausscheidung) nach Inland und Ausland sei sehr fraglich. Die Steuerausscheidung sei zu korrigieren, da die Abzüge in einer falschen Reihenfolge vorgenommen worden seien. Dies führe für die Jahre 2009 und 2010 zu einem falschen Kleinverdienerabzug. Für die Jahre 2009 bis 2010 betrage der Kleinverdienerabzug CHF 7'500.00 für das Jahr 2016 CHF 12'000.00. Daraus resultiere, dass für das Jahr 2016 keine Nachsteuer geschuldet sei. Die geringe Erhöhung -7- des steuerbaren Einkommens für die Jahre 2009 und 2010 würde wenig Wirkung zeigen.