Es sei nicht angemessen, Vermögenssteuer für ein nicht verfügbares und nur in stark reduziertem Masse für private Zwecke verwendbares Vermögen zu bezahlen. Darum sei dieses "scheinbare Vermögen" während der Jahre 2009 bis 2014 nicht in der Steuerberechnung zu berücksichtigen. Der Wert einer ausländischen Liegenschaft sei für die Vermögenssteuer nur satzbestimmend zu berücksichtigen. Sie habe in den Niederlanden schon mehrere Tausend Euro an Erbschaftssteuer bezahlt. Die Aufrechnung von Euro 720.00 akzeptiere sie deshalb nicht.