An der Verhandlung vom 1. September 2021 hielt das KStA an seiner Argumentation und den Anträgen fest (Protokoll, S. 3 ff.). 3.2. Die Angeklagte lässt mit Stellungnahme vom 8. Juli 2019 sowie der Einsprache vorbringen, es sei ihr nicht bewusst gewesen, dass auch ein saldiertes Konto mit der Selbstanzeige hätte gemeldet werden müssen. Das Konto sei in Zusammenhang mit einem anderen, deklarierten Konto gebraucht worden. Die Daten dieses Kontos seien beigelegt. Sie habe nicht vorsätzlich gehandelt. Die Vermögenssteuer für das nicht angegebene Konto dürfte über die gesamte Periode total nur ca. CHF 100.00 ausmachen.