Insbesondere seien nur zwei von drei ausländischen Konten offengelegt worden. Da das von der Angeklagten mit der Selbstanzeige nicht offengelegte, jedoch mittels AIA bemerkte belgische Konto erst wenige Tag vor Einreichung der Selbstanzeige saldiert worden sei, und sich auf diesem Konto insgesamt deutlich höhere Beträge befunden hätten als auf den bei- -6-