5. Die Beschuldigte sei zur Bezahlung einer Anklagegebühr in der Höhe von CHF 500.00 zu verpflichten." 8. Das Spezialverwaltungsgericht hat die Akten des Nachsteuerverfahrens der Kantons- und Gemeindesteuern 2008 bis 2016 (3-RV.2019.204) in Sachen A. beigezogen. -4- 9. Das Spezialverwaltungsgericht hat am 1. September 2021 eine Verhandlung mit Parteibefragung durchgeführt (Protokoll der Verhandlung vom 1. September 2021 [nachfolgend: Protokoll]). -5- Das Gericht zieht in Erwägung: