"1. Gestützt auf den angefochtenen korrigierten Strafbefehl Nr. E-18.0791 vom 12.11.2019 sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, gemäss §§ 249 ff. des Steuergesetzes vom 15.12.1998 durchzuführen. 2. Es wird beantragt, die Verfahrensakten des Rekursverfahrens 3-RV.2019. 204 betreffend Nachsteuern für die Kantons- und Gemeindesteuern als integraler Bestandteil des vorliegenden Strafverfahrens zu behandeln. 3. Die Beschuldigte sei im Sinne des korrigierten Strafbefehls Nr. E-18.0791 vom 12.11.2019 zu bestrafen. 4. Unter Kostenfolge.