"1. Der Strafbefehl Nr. 18.0791 vom 12.08.2019 wird aufgehoben. 2. Es wird erkannt, dass die beschuldigte Person wegen vollendeter Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindesteuern 2009 bis 2016 eine Busse von CHF 1'293.90 zu bezahlen hat. 3. Die Verfahrenskosten werden unverändert auf CHF 500.00 belassen." 6. Mit Eingabe vom 11. Dezember 2019 reichte A. gegen den korrigierten Strafbefehl Einsprache ein. 7. Am 20. Januar 2020 erhob das KStA gegen A. beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, Anklage und stellte folgende Anträge: