1.2. Gestützt auf eine Steuermeldung des Automatischen Informationsaustausches (AIA) mit Belgien stellte das Gemeindesteueramt D. fest, dass A. weder in den Steuererklärungen, noch in ihrer Selbstanzeige vom 6. August 2018 ein (weiteres) Bankkonto bei der B. mit einem Guthaben von CHF 13'604.99 deklariert hatte. Das Gemeindesteueramt D. informierte das KStA darüber. 1.3. Infolgedessen eröffnete das KStA mit Schreiben vom 7. Juni 2019 ein Bussenverfahren betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2009 bis 2016. A. wurde bis zum 15. Juli 2019 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme sowie Unterlagen einzureichen. 1.4. Innert Frist reichte A. eine Stellungnahme ein.