Gegenstand Einspracheentscheid des Steueramtes des Kantons Aargau, Geschäftsbereich Recht, Nachsteuern und Bussen, vom 2. Dezember 2020 betreffend versuchter Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindesteuern 2017 -2- Das Gericht entnimmt den Akten: 1. Mit Verfügung vom 2. Oktober 2020 wurde A. vom Kantonalen Steueramt, Sektion Rechtsdienst, Nachsteuern und Bussen (nachfolgend: KStA), wegen versuchter Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindessteuern 2017 mit einer Busse von CHF 5'695.60 bestraft.