Aus diesen Gründen ist nicht ersichtlich, ob den Pauschalspesen in der Gesamthöhe von CHF 2'400.00 tatsächliche Ausgaben gegenüberstehen. Die Pauschalspesen wären deshalb zum steuerbaren Einkommen hinzuzurechnen. Im Gegenzug wäre hingegen der volle Abzug für die Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung in der Höhe von CHF 1’980.00 zu gewähren. Das steuerbare Einkommen würde sich somit um CHF 1'410.00 (CHF 2'400.00 ./. CHF 990.00) auf CHF 116'680.00 erhöhen.