4.4. Gemäss Auskunft von F., Geschäftsleiterin der E. AG, bestehe kein Spesenreglement. Die Spesen seien der Rekurrentin grundsätzlich für Auslagen unter CHF 50.00, da diese nicht effektiv vergütet werden, ausgerichtet worden. Darunter fallen Kleinausgaben wie Parkgebühren, Kosten für Telefonie über private Geräte, Auslagen bei Stockwerkeigentümerversammlungen wie Verpflegung, Auslagen im Zusammenhang mit Hauswarten und Eigentümern, Reisekosten an Wei- -8- terbildungen, sowie Geschäftsfahrten mit Privatauto für Wohnungsübergaben, Stockwerkeigentümerver-sammlungen, Termine mit Handwerkern oder Hauswarte der Liegenschaften.