4.2. Mit der Einsprache reichten die Rekurrenten den Arbeitsvertrag der Rekurrentin ein. Unter Punkt 6. Lohn wird nebst dem monatlichen Bruttolohn festgehalten, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf eine monatliche Spesenpauschale von CHF 200.00 habe. Diese Spesenpauschale soll alle arbeitsbezogenen Auslagen des Arbeitnehmers decken. Für Dienstfahrten mit dem Privatfahrzeug würden dem Arbeitnehmer CHF 0.70/km vergütet. Die Transportkosten zwischen Wohnort und Arbeitsort seien vom Arbeitsnehmer zu bezahlen.