4. Den Einspracheentscheid vom 26. November 2020 (Zustellung am 16. Dezember 2020) haben A. und B. mit Rekurs vom 20. Dezember 2020 (Postaufgabe am 21. Dezember 2020) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern (nachfolgende Spezialverwaltungsgericht), weitergezogen. Sie stellen folgenden: "Antrag Die Definitive Steuerveranlagung sei, zu korrigieren, mindestens um die ungerechtfertigte Kürzung des Mittagessens für verbilligte auswärtige Verpflegung." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Die Steuerkommission Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses