7. 7.1. Dem Rekurrenten wurden nichtsdestotrotz im Einspracheverfahren unter dem Titel "effektive Berufskosten" die Autokosten von CHF 6'783.00 ("Autokosten gemäss Einsprache-Entscheid" von CHF 16'383.00 abzgl. "Autospesen gem. Lohnausweis" von CHF 9'600.00) zum Abzug zugelassen. Die Steuerkommission Q. zeigte sich damit im Einspracheverfahren in ihrem Beurteilungsspielraum sehr grosszügig, da sie einerseits den Abzug gewährte und andererseits keine weiteren Untersuchungen zu den privat zurückgelegten Kilometern anstellte.