6.2. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer die Auslagen für die Ausübung der Arbeitstätigkeit im Rahmen von Art. 327a OR zu ersetzen. Die F. AG hat hierfür ein (durch den Kanton Bern genehmigtes) Spesenreglement ausgearbeitet, welches auch im vorliegend relevanten Steuerjahr 2012 in Kraft war. Nach diesem waren bei Benutzung des privaten Fahrzeugs zwei Lösungen denkbar: Entweder die effektive Kilometerentschädigung von CHF 0.70/km oder eine Pauschale von CHF 750.00 bis CHF 800.00, wobei diese Mitarbeitenden zusätzlich eine Benzinkarte erhielten. Mit beiden Lösungen sind sämtliche Kosten abgedeckt, so auch allfällige Leasingraten. Mit anderen Worten kommt der Arbeitgeber, gemäss Art.