Es wird dabei von einer geschäftlich bedingten Fahrleistung von 30'000 bis 40'000 Kilometern pro Jahr ausgegangen. Zudem erhalten sie, ebenfalls für die geschäftliche Nutzung des Privatwagens, eine Benzinkarte (vgl. Regelung unter Ziffer 5.5). Mit diesen Massnahmen sind sämtliche fixen und variablen Kosten sowie sämtliche Risiken für geschäftliche Fahrten abgegolten. Die Regelung läuft sukzessive aus. Es werden keine Mitarbeitenden neu dieser Regelung unterstellt. Und bei Mitarbeitenden, die bisher der Regelung unterstanden, entfällt sie spätestens beim Wechsel des Privatwagens."