5.2. Per 1. Oktober 2010 wurde zudem das Spesenreglement mit Zusatzspesenreglement durch den Kanton Bern genehmigt. Gemäss diesen ersetzt die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer die effektiven Transportkosten für das angemessene Transportmittel gegen Originalbeleg für Geschäftsreisen im In- und Ausland. Weiter kann Folgendes entnommen werden (Ziff. 2.4): "Grundsätzlich sind die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen. Muss ein Motorfahrzeug benutzt werden, ist – soweit verfügbar – ein Geschäftsfahrzeug (Fahrzeugpool) zu verwenden.