5. 5.1. Der Rekurrent ist seit dem 1. August 2010 als Verkaufsberater Wärmepumpen bei der F. AG angestellt. Er erhielt einen Fixlohn von brutto CHF 8'400.00 (pro 2010). Gemäss Arbeitsvertrag vom 12. Mai 2010 wurden dem Rekurrenten pro Monat Pauschalspesen von CHF 500.00 für den Ersatz von "Auslagen für die auswärtige Verpflegung etc." ausbezahlt.