Diese erste Rate sei im Jahr 2012 bezahlt worden in der Annahme, den Betrag wie immer von den Steuern abziehen zu können. Es sei ihnen nicht möglich, die Dokumente des vorangehenden, vorzeitig aufgelösten Leasingsvertrages aufzulegen, da die damalige Garage nicht mehr existiere. Die vorzeitige Auflösung des Leasings sei nicht vorgesehen gewesen. Im Rekurs werden die folgenden Autokosten geltend gemacht: