2.2. Die Rekurrenten machen geltend, dass sie seit Jahren die Autokosten effektiv deklarieren, da mit den üblichen Autospesenentschädigungen der gehobene Standard der Autokosten nicht abgedeckt werden könne. Im Steuerjahr 2002 beispielsweise seien die Leasingraten von CHF 18'000.00 im Autokostenaufwand bewilligt worden. Das Vorgehen der Steuerkommission Q., die erste Leasingrate auf die gesamte Leasinglaufzeit aufzuteilen, könne nicht akzeptiert werden. Diese erste Rate sei im Jahr 2012 bezahlt worden in der Annahme, den Betrag wie immer von den Steuern abziehen zu können.