7. Aufforderungsgemäss nahmen A. und B. mit Schreiben vom 27. Mai 2020 zum Schreiben des Spezialverwaltungsgerichts vom 20. Mai 2021 Stellung und legten weitere Belege auf. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2012. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).