5. Den Einspracheentscheid vom 12. November 2020 (Zustellung am 18. November 2020) zogen A. und B. mit Rekurs vom 12. Dezember 2020 (Postaufgabe 15. Dezember 2020) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiter. Sie stellten den Antrag, "die erste Leasingrate von CHF 20'000.- sei beim Autokostenaufwand zuzulassen". Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 6. Das Gemeindesteueramt Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. -3-