2. Gegen die Veranlagungsverfügung vom 19. Februar 2020 erhoben A. und B. mit Schreiben vom 16. März 2020 Einsprache. Sie beantragten insbesondere, die erste Leasingrate von CHF 20'000.00 sei bei den Autokostenabzügen zuzulassen. 3. Am 20. August 2020 fand eine Einspracheverhandlung statt. 4. Mit Entscheid vom 12. November 2020 hiess die Steuerkommission Q. die Einsprache teilweise gut, indem sie den Abzug der Fahrzeugkosten um CHF 10'543.05 auf CHF 16'383.00 (abzgl. Autospesen gem. Lohnausweis von CHF 9'600.00) erhöhte. Das steuerbare Einkommen wurde auf CHF 135'600.00 festgesetzt.