10. 10.1. Die Rekurrenten haben ihren Antrag auf Beibehaltung der bisherigen Schätzungswerte (Vermögenssteuerwert CHF 279'000.00 und Eigenmietwert CHF 3'684.00) ausschliesslich mit der Verneinung eines Einzelschätzungsgrundes begründet. Es wurde weder auf die einzelnen Schätzungsfaktoren, noch auf die verwendeten Ansätze eingegangen. Die vom KStA GS aufgrund der Nutzungsänderung vorgenommene Einzelschätzung ist als angemessen zu beurteilen. Es ist somit von folgenden Werten auszugehen: Parzelle Nr. aaa Eigenmietwert CHF 8'999.00 Steuerwert CHF 775'500.00 Parzelle Nr. fff Steuerwert CHF 45'800.00