Wenn die Rekurrenten nun geltend machen, dass sie trotz Überführung ins Privatvermögen ihre landwirtschaftliche Tätigkeit in Q. weiter betrieben haben, stellt dies eine widersprüchliches Aussage dar. Es geht nicht an, dass trotz Betriebsaufgabe geltend gemacht wird, die C sei fortgeführt worden (zumal mit dieser gemäss Steuererklärung 2016 lediglich ein Verlust erwirtschaftet wurde). Dies erweckt den Anschein, dass eine unzulässige Steueroptimierung bezweckt worden ist, was als widersprüchliches Verhalten qualifiziert werden muss.