9. 9.1. Es ist unbestritten, dass die Rekurrenten ihre landwirtschaftliche Tätigkeit in U (E.) per 31. März 2016 aufgegeben haben. Mit der Aufgabe der landwirtschaftlichen Tätigkeit wurde per 31. März 2016 auch der Antrag - 13 - gestellt, die Geschäftsliegenschaft Q. (Parzellen Nrn. aaa und fff) ins Privatvermögen zu überführen.