eine Einzelschätzung vorsieht." 6.3. Das KStA GS hat die Einzelschätzung mit einer Nutzungsänderung Begründet. Es wurde von einer "Aufgabe der landw. Bewirtschaftung" ausgegangen. Damit wurde eine Änderungsschätzung vorgenommen. 7. 7.1. Das KStA GS ist vorliegend von einer Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit im Jahr 2016 ausgegangen. Daher wurde die Nutzung der beiden Grundstücke in Q. ab 2017 nicht mehr als landwirtschaftliche Nutzung, sondern als Hobbybetrieb resp. Hobbytierhaltung bewertet und in der Folge die Schätzungsgrundlagen angepasst. - 10 -