4.3. Im Einspracheentscheid wird die Schätzung bzw. die Einsprache gegen die Neuschätzung der Parzellen Nrn. aaa und fff behandelt. Der Einspracheentscheid enthält keine Berechnung. Demgegenüber sind in der Eröffnung der neuen Schätzungswerte vom 18. Dezembern 2017 die einzelnen Berechnungsgrundlagen ersichtlich. Im Einspracheentscheid werden lediglich die bereits in der Neuschätzung festgelegten Zahlen wiedergegeben. Dabei wird klar bezeichnet, welche Werte bei welchen Parzellen gelten. Die Rüge der Rekurrenten bezüglich fehlender Angaben zu den Grundstücksbezeichnungen und den deshalb nicht nachvollziehbaren Zahlen, ist daher unberechtigt.