3. 3.1. In Einsprache, Rekurs und Replik liessen die Rekurrenten ausführen, sie hätten ihre landwirtschaftliche Tätigkeit auf dem E. (R., Kanton U) per 31. März 2016 aufgegeben. Die Nutzung der Parzellen Nr. aaa und fff in Q. habe dadurch jedoch keine Änderung erfahren. Die Grundstücke in Q. seien bis zum 31. Dezember 2019 überwiegend landwirtschaftlich genutzt worden. Die Bewirtschaftung des Hofguts in Q. mit über 500 Aren sowie die eigene C sei bis zum 31. Dezember 2019 von den Rekurrenten weitergeführt worden. Die Behauptung, dass es sich dabei um eine Hobbytierhaltung handle, sei durch den Landwirtschaftsexperten – und nicht durch die Rekurrenten – in Umlauf gebracht worden.